Für die Zulassung Ihres Anhängers werden die nachfolgenden Dokumente benötigt:

1. Zulassungsbestätigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)

2. Datenbestätigung des Herstellers oder COC-Dokument

3. Versicherungsbestätigung in Form der eVB Nummer

4. SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der anfallenden
    Steuern

 

Bei der zuständigen Zulassungsstelle erhalten Sie nach erfolgreicher Zulassung die Zulassungsbestätigung Teil I (früher: Fahrzeugschein).

Optional:

Eine Zulassung des Anhängers für 100km/h ist möglich, sofern dies in der Datenbestätigung/in den COC-Papieren vermerkt ist.

Sollte dies nicht eingetragen sein muss eine Abnahme des gebremsten Anhängers durch den TÜV erfolgen.

Weitere Informationen zu der 100km/h Zulassung finden Sie unter Regelungen zur 100km/h Zulassung

Bitte beachten Sie die länderspezifischen Vorschriften. Die hier genannten Regelungen gelten für die Bundesrepublik Deutschland.

Heidmathen 4, 39261 Zerbst/Anhalt

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 08.00 bis 17.00 Uhr
Samstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

 

Datenschutz          Widerrufsrecht          Zahlung & Versand          AGB          Kontakt          Impressum

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.