1. Zulassungsbestätigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
2. Datenbestätigung des Herstellers oder COC-Dokument
3. Versicherungsbestätigung in Form der eVB Nummer
4. SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der anfallenden
Steuern
Bei der zuständigen Zulassungsstelle erhalten Sie nach erfolgreicher Zulassung die Zulassungsbestätigung Teil I (früher: Fahrzeugschein).
Optional:
Eine Zulassung des Anhängers für 100km/h ist möglich, sofern dies in der Datenbestätigung/in den COC-Papieren vermerkt ist.
Sollte dies nicht eingetragen sein muss eine Abnahme des gebremsten Anhängers durch den TÜV erfolgen.
Weitere Informationen zu der 100km/h Zulassung finden Sie unter Regelungen zur 100km/h Zulassung
Bitte beachten Sie die länderspezifischen Vorschriften. Die hier genannten Regelungen gelten für die Bundesrepublik Deutschland.
Heidmathen 4, 39261 Zerbst/Anhalt
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 08.00 bis 17.00 Uhr
Samstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
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