Damit Sie Ihren Anhänger mit 100km/h zulassen können, müssen einige Regeln beachtet werden

Grundsätzlich gilt in Deutschland für PKW-Anhänger-Gespanne eine Tempolimit von 80km/h außerorts und von 50km/h innerorts.

Unter Bestimmten Voraussetzungen können Sie Ihren Anhänger bei der zuständigen Zulassungsbehörde mit einer 100km/h-Genehmigung zulassen. Durch diese Genehmigung ist es Ihnen möglich Ihr PKW-Anhänger-Gespann ausschließlich über die Autobahn mit einer Höchstgeschwindigkeit von 100km/h zu bewegen.

Bei der Zulassungsbehörde erhalten Sie die dafür notwendige Tempo-100-Plakette.

Um 100 km/h mit dem PKW-Anhänger-Gespann fahren zu dürfen, müssen bestimmte Masseverhältnisse zwischen Anhänger und Zugfahrzeug eingehalten werden.
Das zGG des Anhängers hängt hierbei vom Leergewicht des Zugfahrzeugs ab.

Sollte das zGG des Anhängers den errechneten Wert übersteigen, muss dieser abgelastet werden.
Für die Ablastung müssen Sie sich an einen technischen Dienst wenden.

Voraussetzungen:

  • Zugfahrzeug darf max. bis 3.500kg zugelassen sein
  • Zugfahrzeug muss mit ABS (ABV) ausgestattet sein
  • Reifen des Anhängers dürfen nicht älter als 6 Jahre sein und müssen mindestens für 120 km/h zugelassen sein
  • 100km/h-Plakette am Heck des Anhängers muss vorhanden sein
  • Ist der Anhänger gebremst, benötigt er hydraulische Achsstoßdämpfer

Bitte beachten Sie die länderspezifischen Vorschriften. Die hier genannten Regelungen gelten für die Bundesrepublik Deutschland.

Berechnung:

Das Leergewicht des Zugfahrzeugs wird mit einem bestimmten Faktor multipliziert; folgende Faktoren gibt es:

  • 0,3 - ungebremste und gebremste Anhänger ohne Achsstoßdämpfer
  • 1,1 - für gebremste Anhänger mit Achsstoßdämpfer
  • 1,2 - gebremste Anhänger mit Antischlingerkupplung und Achsstoßdämpfer

Heidmathen 4, 39261 Zerbst/Anhalt

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 08.00 bis 17.00 Uhr
Samstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

 

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